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Whistleblowing - Finstral GmbH

Die EU-Richtlinie 1937/2019 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden“, sieht vor, dass Unternehmen Regeln und Verfahren festlegen müssen, um einen wirksamen Schutz von „Whistleblowern“ zu gewährleisten. Whistleblower oder Hinweisgeber können Mitarbeitende oder externe Personen (z.B. selbstständige Erwerbstätige, Berater, Freiberufler, Praktikanten) sein, die im beruflichen Umfeld gewonnene Informationen über Verstöße gegen nationale oder EU-Vorschriften melden, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität des Unternehmens schaden.

Die Whistleblowing-Bestimmungen und der damit verbundene Schutz gelten jedoch nicht für Meldungen, Beschwerden oder Forderungen, die ein persönliches Interesse des Whistleblowers betreffen und sich ausschließlich auf das individuelle Arbeitsverhältnis des Whistleblowers beziehen.

Die Richtlinie verpflichtet zur Einrichtung und Sicherstellung eines internen, vertraulichen und geschützten Kanals für die Entgegennahme von Meldungen.
Zu diesem Zweck hat Finstral GmbH beschlossen, ein von der Firma ReNorm GmbH entwickeltes EDV-Instrument namens „ReBlowing“ zu nutzen, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Meldungen auf praktische, einfache und sichere Weise über den folgenden Zugangslink zum Portal mit Eingabe der angeführten Codes zu übermitteln:

ReBlowing auf Deutsch: Einloggen
Code I (oder Code): FINSTRALDE
Code II (Oder Password): AW9SbvqQtUzzcmS

Um eine Mitteilung zu senden, müssen Sie - nachdem Sie auf die Schaltfläche „Ich möchte eine Mitteilung senden“ geklickt haben - folgende Angaben machen:

Unternehmensname: FINSTRAL GmbH
MwSt.-Nr / Steuernummer: DE115895952

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
 
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