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Whistleblowing - Finstral AG

Die EU-Richtlinie 1937/2019 zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden“, umgesetzt in Italien mit dem Gesetzesdekret 24/2023, sieht vor, dass Unternehmen Regeln und Verfahren festlegen müssen, um einen wirksamen Schutz von „Whistleblowern“ zu gewährleisten. Whistleblower oder Hinweisgeber können Mitarbeitende oder externe Personen (z.B. selbstständige Erwerbstätige, Berater, Freiberufler, Praktikanten) sein, die im beruflichen Umfeld gewonnene Informationen über Verstöße gegen nationale oder EU-Vorschriften melden, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität des Unternehmens schaden.

Die Whistleblowing-Bestimmungen und der damit verbundene Schutz gelten jedoch nicht für Meldungen, Beschwerden oder Forderungen, die ein persönliches Interesse des Whistleblowers betreffen und sich ausschließlich auf das individuelle Arbeitsverhältnis des Whistleblowers beziehen.

Das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10.03.2023 verpflichtet zur Einrichtung und Sicherstellung eines internen, vertraulichen und geschützten Kanals für die Entgegennahme von Meldungen.
Zu diesem Zweck hat Finstral AG beschlossen, ein von der Firma ReNorm GmbH entwickeltes EDV-Instrument namens „ReBlowing“ zu nutzen, das es Ihnen ermöglicht, Ihre Meldungen - in italienischer und deutscher Sprache - auf praktische, einfache und sichere Weise über den folgenden Zugangslink zum Portal mit Eingabe der angeführten Codes zu übermitteln:

ReBlowing auf Deutsch: Einloggen
Code I (oder Code): FI001RBW
Code II (Oder Password): FjwSC0mzX1EMRWf

Um eine Mitteilung zu senden, müssen Sie - nachdem Sie auf die Schaltfläche „Ich möchte eine Mitteilung senden“ geklickt haben - folgende Angaben machen:

Unternehmensname: FINSTRAL AG
MwSt.-Nr / Steuernummer: IT00122260219

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
 
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